Mietrecht Hunde Verbieten
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Vor allem bei größeren tieren wie bestimmten hunde und katzenrassen werden viele fälle vor gericht verhandelt.
Mietrecht hunde verbieten. Im idealfall erlaubt der mietvertrag die hundehaltung erlaubt der mietvertrag pauschal die tierhaltung sind normale und sozial verträgliche hunde sicherlich erlaubt. Klauseln dieser art im mietvertrag sind ungültig. Ein generelles tierhaltungsverbot ist unwirksam. Vermieter behält sich im mietvertrag seine zustimmung vor 1.
Mit rechtsprechung vom 20. März 2013 bestätigte der bundesgerichtshof. Dein vermieter darf hunde zwar nicht pauschal verbieten muss sie aber auch nicht pauschal erlauben. Der mietvertrag kann eine regelung für die hundehaltung in der wohnung enthalten diese regelung ist aber nur dann bindend wenn sie wirksam ist.
Im mietvertrag sind klauseln erlaubt bei denen der vermieter erst zustimmen muss. Vermieter wollen das vierbeinige familienmitglied oft nicht mit einziehen lassen. 20 3 2013 viii zr 168 12. Verboten werden können aber hunde die sich aggressiv verhalten bissig sind oder sehr viel bellen.
Er entscheidet dann im einzelfall ob ein hund einziehen darf oder nicht. Im mietvertrag darf ein hund nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein. Für ein solches tierhaltungsverbot braucht es gründe. Eine wohnung zu mieten kann mit hund durchaus sehr schwierig sein.
Das hängt vom mietvertrag ab. Das ist dann der fall wenn die störfaktoren überwiegen. Auf diesen passus wurde die mieterin schon bei der besichtigung mündlich. Dennoch kann es dazu kommen dass deine tierischen mitbewohner ausziehen müssen.
Kleintierhaltung in der mietwohnung kann nicht grundsätzlich verboten werden. Dürfen vermieter hunde verbieten. Hier ein artikel darüber wann der vermieter einen hund erlauben muss. Hunde katzen mäuse kaninchen frettchen oder schweine durften sich generell nicht in den mieträumen aufhalten.
Unwirksam sind alle klauseln in mietverträgen die generell eine haltung von hunden ohne ausnahme verbieten bgh urteil v. Auch die haltung von hunden und katzen darf nicht generell verboten werden. Sind keine regelungen im mietvertrag zu finden die die tierhaltung regeln kann der vermieter hundebesuch grundsätzlich nicht verbieten. Ein vermieter darf das halten von katzen oder hunden nicht generell verbieten.