Mietrecht Haustiere
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Ein generelles haustier oder hundeverbot in der mietwohnung ist nicht zulässig klauseln die die erlaubnis des vermieters einfordern hingegen schon.
Mietrecht haustiere. Außerdem kommt es durch die haustierhaltung nicht selten zu schäden an der mietwohnung. Ob im mietvertrag haustiere grundsätzlich ausgeschlossen werden können was der bundesgerichtshof bgh diesbezüglich entschieden hat und was mieter in diesem zusammenhang beachten sollten betrachtet der folgende ratgeber näher. Auf die frage was ist erlaubt und was ist verboten gibt es dennoch keine allgemeingültige pauschale antwort. Das sollten mieter zur tierhaltung in der mietwohnung wissen.
Denn der bundesgerichtshof hat entschieden dass ein generelles haustierverbot in mietverträgen unzulässig ist. Da liegt es doch eigentlich nahe dass sie auch zusammen wohnen. Höchstes gericht stärkt mieterrechte bei haustierhaltung der vermieter hat kein generelles recht das halten von haustieren zu verbieten wie ein höchstrichterliches urteil zeigt. Das liegt daran dass der vermieter garantieren muss dass durch das tier keine störungen für andere mieter hervorgerufen werden.
Die freundschaft beider spezies hat eine lange geschichte. Vor allem bei größeren tieren wie bestimmten hunde und katzenrassen werden viele fälle vor gericht verhandelt. Bei hunden katzen und exotischen tieren wird das ganze schon komplizierter. Dies gilt erst recht wenn sich im mietvertrag keine regelung zur tierhaltung findet oder die tierhaltung pauschal verboten ist.
Haustierhaltung in der mietwohnung beim häufig emotionalen thema tierhaltung kommt es immer wieder zum streit zwischen mietern und vermietern. Haustiere sind für viele von ihnen nicht gern gesehene gäste. Eine allgemeine anmerkung wie haustiere verboten hat also zunächst einmal keinerlei aussagekraft denn sie würde den mieter unverhältnismäßig benachteiligen. Kleintieredürfen mieter auch ohne erlaubnis des vermieters halten.
Der hund ist angeblich der beste freund des menschen. Das mietrecht hat für haustiere in einer mietsache regelungen die es zu beachten gilt. Laut mietrecht gehören haustiere wie katzen und hunde nicht zu den kleintieren. Zugegeben keine leichte aufgabe.
Haustier ist nicht gleich haustier vor allem nicht im mietrecht.